Ambulante Erziehungshilfen

Erziehungsschwierigkeiten, Trennung, Arbeitslosigkeit oder auch Sucht sind nur einige Schwierigkeiten, die in jeder Familie vorkommen können. Gemäß §27 SGB 8 (KJHG) haben Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung.

Wir unterstützen Familien in ihrem oftmals anstrengenden Alltag. Durch intensive Betreuung und Begleitung arbeiten wir gemeinsam mit der Familie an Lösungen zum Wohl des Kindes bzw. der Kinder. In enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bieten wir Hilfe zur Selbsthilfe in vielen verschiedenen Formen:

Sozialpädagogische Familienhilfe

Für Eltern und alleinerziehende Elternteile

  • Erziehung und Versorgung der Kinder
  • Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten
  • Umgang mit Krisen und Konflikten
  • Eltern-Kind-Beziehung
  • Aufbau bzw. Intensivierung eines sozialen Netzwerkes
  • Begleitung von Arztbesuchen, Ämtergängen u. a.

Familienstabilisierung

für im Erziehungsverhalten stark eingeschränkte Eltern und alleinerziehende Elternteile mit ihren Neugeborenen und Säuglingen

  • tägliche Unterstützung bei Versorgung durch die Sozialpädagogische Familienhilfe und eine Hebamme
  • Rufbereitschaft als Absicherungsmöglichkeit für die Eltern
  • Psychische, soziale und materielle Stabilisierung der Familie
  • Installieren einer groben Tagesstruktur

Rufbereitschaft

für im Erziehungsverhalten stark eingeschränkte Eltern und alleinerziehende Elternteile mit Kindern im Alter von 3 Monaten bis 6 Jahren

  • AnsprechpartnerIn in Überlastungs- und Notsituationen
  • Unterstützung/Sicherheit bis andere Hilfe eintrifft
  • Krisenmanagement
  • Sicherung des Kindeswohls in den Abend- und Nachstunden, an den Wochenenden und an Feiertagen

Erziehungsbeistandschaft

Für minderjährige Jugendliche, die im elterlichen Haushalt leben

  • Befähigung der Jugendlichen zu selbstbestimmtem Leben und sozialer Integration
  • Eltern-Kind-Beziehung
  • Heranführung und Nutzung eigener Ressourcen
  • Berufliche Perspektiven entwickeln

Die Einrichtung der Hilfen erfolgt nach dem SGB VIII und wird gemeinsam mit dem Jugendamt und der Familie in einem Hilfeplan schriftlich festgehalten. Eine Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit ist Voraussetzung für die Hilfen.

Überschrift

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Stephanie Lüßling

Dipl.-Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin
T 0591 80062-102
stephanie.luessling@skf-lingen.de