Erziehungsschwierigkeiten, Trennung, Arbeitslosigkeit oder auch Sucht sind nur einige Schwierigkeiten, die in jeder Familie vorkommen können. Gemäß §27 SGB 8 (KJHG) haben Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung.
Wir unterstützen Familien in ihrem oftmals anstrengenden Alltag. Durch intensive Betreuung und Begleitung arbeiten wir gemeinsam mit der Familie an Lösungen zum Wohl des Kindes bzw. der Kinder. In enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bieten wir Hilfe zur Selbsthilfe in vielen verschiedenen Formen:
Für Eltern und alleinerziehende Elternteile
für im Erziehungsverhalten stark eingeschränkte Eltern und alleinerziehende Elternteile mit ihren Neugeborenen und Säuglingen
für im Erziehungsverhalten stark eingeschränkte Eltern und alleinerziehende Elternteile mit Kindern im Alter von 3 Monaten bis 6 Jahren
Für minderjährige Jugendliche, die im elterlichen Haushalt leben
Die Einrichtung der Hilfen erfolgt nach dem SGB VIII und wird gemeinsam mit dem Jugendamt und der Familie in einem Hilfeplan schriftlich festgehalten. Eine Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit ist Voraussetzung für die Hilfen.
Dipl.-Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin
T 0591 80062-102
stephanie.luessling@skf-lingen.de